Kirchgemeinderatswahl 2010
Am Sonntag, den 6. Juni 2010 findet in unserer Gemeinde die Kirchgemeinderatswahl statt. Gewählt werden kann zwischen 9 Uhr und 10 Uhr sowie zwischen 11.15 Uhr und 16 Uhr in unserem Gemeindehaus sowie per Briefwahl. Wahlberechtigt sind alle Kirchenmitglieder, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, zum Heiligen Abendmahl zugelassen sind, im Gebiet der Kirchgemeinde wohnen oder der Kirchgemeinde aufgrund von Regelungen einer Umgemeindung angehören und in das Gemeindegliederverzeichnis sowie das Wählerverzeichnis aufgenommen sind. Die Kirchenältesten werden für die Dauer von sechs Jahren gewählt. Der Wähler kann auf dem Stimmzettel höchstens die Namen so vieler Kandidaten ankreuzen, wie Kirchenälteste zu wählen sind. In Warnemünde also höchstens acht Kandidaten. Jeder Kandidat darf höchstens ein Kreuz erhalten. Es ist also auch möglich, weniger als acht Kandidaten seine Stimme zu geben. Wollen Sie von Ihrem Wahlrecht an der Wahlurne Gebrauch machen, so erhalten Sie im Wahlraum den Stimmzettel zusammen mit einem Stimmzettelumschlag ausgehändigt und können in der Wahlkabine von ihrem Stimmrecht Gebrauch machen. Wer des Lesens unkundig oder durch körperliche Gebrechen nicht in der Lage ist, den Stimmzettel zu kennzeichnen oder diesen in die Wahlurne zu legen, bestimmt dazu eine Person seines Vertrauens und teilt dies dem Wahlleiter mit. Vertrauensperson kann auch ein Mitglied des Wahlausschusses sein. Die Hilfeleistung muss sich auf die Erfüllung der Wünsche des Wahlberechtigten beschränken. Die Vertrauensperson darf dann gemeinsam mit dem Wahlberechtigten die Wahl vornehmen, soweit das zur Hilfeleistung erforderlich ist. Die Vertrauensperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse, die sie bei der Hilfeleistung erlangt hat, verpflichtet. Wird von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch gemacht, so müssen die Briefwahlunterlagen bis Freitag, den 4. Juni 2010, bei Reinhard Deffke als Vorsitzenden des Wahlausschusses oder bei Wolfgang Fiebig als Vorsitzenden des Kirchgemeinderates angefordert werden. Die Briefwahlunterlagen bestehen neben dem Stimmzettel und dem Stimmzettelumschlag ferner aus dem Wahlschein und dem Wahlbriefumschlag. Der Wahlschein muss von dem mit der Erteilung des Wahlscheines Beauftragten unterschrieben und mit dem Kirchensiegel der Kirchgemeinde versehen sein. Nicht gesiegelte oder nicht unterschriebene Wahlscheine sind ungültig. Was Sie bei Durchführung der Briefwahl im Einzelnen sonst beachten müssen, ist den Informationen auf dem Wahlschein zu entnehmen. Wichtig: Wahlbriefe müssen vor Abschluss der Wahl bei der Kirchgemeinde eingehen und dem Wahlausschuss verschlossen übergeben werden. Auf den folgenden Seiten finden Sie eine Selbstdarstellung der Personen, die für die Wahl in den Kirchgemeinderat kandidieren. Sie ist sehr knapp gehalten und kann nur einen Überblick geben. Alle Kandidaten werden für Sie zu persönlichen Gesprächen im Anschluss an den Vorstellungsgottesdienst am 2. Mai 2010 zur Verfügung stehen. Bitte beteiligen Sie sich an der Wahl!